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25.03.2022

BEFAHRUNG DES DREIWEIBERNER SEES MIT ELEKTROMOTORBETRIEBENEN WASSERFAHRZEUGEN 2022

BEFAHRUNG DES DREIWEIBERNER SEES MIT ELEKTROMOTORBETRIEBENEN WASSERFAHRZEUGEN 2022
25. MÄRZ 2022
Dreiweiberner See auch im Jahr 2022 mit Elektromotor befahren (Gewässernummer D07-136)

Der Dreiweiberner See ist derzeit noch nicht schiffbar. Eine Befahrung mit Ruderbooten ist jedoch im Rahmen des sogenannten „Gemeingebrauches“ schon möglich.

Alle über den Gemeingebrauch hinausgehenden Gewässerbenutzungen bedürfen einer wasserrechlichen Genehmigung gemäß § 5 Abs. 3 SächsWG. Eine solche Genehmigung liegt der Gemeinde Lohsa auch im Jahr 2022 vor. Gestattungen zum Befahren des Dreiweiberner See mit elektromotorgetriebenen Booten können auf Antrag erteilt werden.

Unser Verband verwaltet ein Kontingent dieser Gestattungen für die im Landesverband Sächsischer Angler e. V. organisierten Angler. Dazu haben wir alle wichtigen Informationen zur Antragstellung und zu den Nebenbestimmungen der Mastergenehmigung zusammengefasst. Interessierte Mitglieder finden die Informationen und den Antrag unter folgendem Anhang

ACHTUG: Der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antrag ist beim Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e. V., Rennersdorfer Straße 1, 01157 Dresden per Post oder per Mail an anne.schoefer-rothe@anglerverband-sachsen.de einzureichen.

 https:www.anglerverband-sachsen.de:wp-content:uploads:2022:03:2022-03-25_Informationsschreiben_Mitglieder_E-Motorgenehmigung_D07-136.pdf


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